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   BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99   

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https://dejure.org/1999,2763
BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 2 BvR 6/99 (https://dejure.org/1999,2763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haager Übereinkommen - Internationale Kindesentführung - Rückführungsantrag - Französischer Staatsangehöriger - Wille des Kindes - Elterliches Erziehungsrecht - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rückführung von Kindern nach Art. 12 HKiEntÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3622
  • FamRZ 1999, 1053
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die hier aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen des Haager Kindesentführungsübereinkommens sind seit der Entscheidung des Zweiten Senats der Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1998 (EuGRZ 1998, S. 612) geklärt.

    Das Haager Kindesentführungsübereinkommen gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ (BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1998 - BvR 1206/98 -, EuGRZ 1998, S. 612 [615]).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    Die Angemessenheit der Dauer des Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet den Rechtsweg gegen jede behauptete Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten der öffentlichen Gewalt, garantiert gerichtlichen Rechtsschutz mithin sowohl dann, wenn jemand geltend macht, durch die öffentliche Gewalt mittels einer belastenden Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein - "Anfechtungssachen" -, als auch bei der Unterlassung oder Ablehnung einer beantragten Amtshandlung - "Vornahmesachen" - (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, Umdruck, S. 3 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Allerdings hat der Wille des Kindes gemäß Art. 13 Abs. 2 HKÜ neben Art. 13 Abs. 1b HKÜ eine eigenständige Bedeutung (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 1053).

    Die Vorschrift enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes (BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054).

    Indessen tendiert die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung bei der Prüfung der konkreten Einzelfälle immer wieder dazu, dass Kinder in diesem Alter noch nicht die erforderliche Reife besitzen, ernsthaft einen freien Willen bezüglich ihres zukünftigen Aufenthaltes zu bilden (vgl. die Nachweise bei Bach FamRZ 1997, 1051, 1057, dazu BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054.

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

    Dies bedarf weiterer tatrichterlicher Aufklärung, weil dafür die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind und die Abwägung nicht an starren Altersgrenzen ausgerichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 6/99 -, NJW 1999, S. 3622 [3623]).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Diese Vorschrift enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes (BVerfG FamRZ 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2010 - 7 UF 20/10

    Internationale Kindesentführung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde;

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei

    Dabei enthält die Vorschrift keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 11 UF 17/12

    Kinder müssen nicht nach Kanada zurück

    Eine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes, gibt es im Rahmen des Art. 13 HKÜ nicht, es kommt vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an (BVerfG FamRZ 2006, 1261; 1999, 1053).
  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
    Eine feste Altersuntergrenze kann insoweit nicht bestimmt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3.5.1999 - 2 BvR 6/99 , etwas kritisch dazu Niemeyer, FuR 1999, 362), aus der Denkschrift zum Abkommen ergibt sich vielmehr, dass die Entscheidung über das Alter den zuständigen nationalen Behörden überlassen werden sollte (vgl. BT-Dr. 11/5314, S. 42, Rdn. 30).
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